Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Nach dem deutschen Strafrecht werden für strafrechtlich relevantes Handeln von Unternehmen, nicht das Unternehmen selbst, sondern die für die Firma handelnden Personen zur Verantwortung gezogen.
Vom Vorwurf der Korruption über den Verdacht auf Insolvenzverschleppung bis hin zu vermeintlichen Verstößen gegen das Steuerrecht oder gegen Arbeitsschutzgesetze – immer häufiger bekommen Unternehmen und deren Manager Besuch von der Staatsanwaltschaft.
Wenn die Behörden ermitteln, so richtet sich das Ermittlungsverfahren persönlich gegen die Unternehmensleiter und die verantwortlichen Mitarbeiter. Schon wenn abzusehen ist, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren droht, muss schnell kompetenter anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden, damit die Einleitung des Strafverfahrens möglichst verhindert wird. Wenn z.B. darlehensgebende Banken erfahren, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie aufgenommen wurden, können diese ggf. von ihrem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen und den Darlehensvertrag mit Ihnen vorzeitig beenden.
Bei einer Straf-Rechtsschutzversicherung mit guten Bedingungen greift der Versicherungsschutz nicht erst ab dem gerichtlichen Verfahren, sondern bereits bei einer zeugenschaftlichen Vernehmung oder bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Da bei solchen Verfahren oft spezialisierte Anwälte, z.B. für Steuer- oder Wirtschaftsstrafrecht, eingeschaltet werden müssen, die nur auf frei vereinbarter Honorarbasis arbeiten, darf der Versicherer keine Beschränkung auf die gesetzliche Rechtsanwaltsgebührenordnung haben.
Die Fairsicherungsmakler arbeiten im Bereich der Absicherung des Unternehmensmanagements mit einem Spezialanbieter zusammen, der jahrzehntelange Erfahrung in diesem Versicherungssegment vorweisen kann und vor diesem Erfahrungshintergrund eigene Versicherungsbedingungen entwickelt, die laufend, auch für bereits bestehende Verträge, nach der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich, im Interesse der versicherten Personen angepasst werden.
Weiter haben unsere Versicherungsnehmer bei diesem Anbieter auch die Möglichkeit auf ein vom Versicherer unabhängiges Anwaltsnetzwerk zurückzugreifen. Die Honorarsätze dieser Anwälte müssen gemäß den Versicherungsbedingungen vom Versicherer akzeptiert werden, so dass es keinen Streit um die Honorarhöhen geben kann.
In unserer Broschüre "Straf-Rechtsschutz Gewerbe" erhalten Sie weitere Informationen: